Crowdinvesting und Equity Crowdfunding
Crowdinvesting und Equity Crowdfunding
Gemeinsam in ausgewählte Unternehmen und Projekte investieren
Nordswissinvest bringt ausgewählte Projektträger und Unternehmen mit privaten, professionellen und institutionellen Investoren zusammen.
Beim Crowdinvesting stellen Investoren einem Unternehmen oder einer eigenständigen Projektgesellschaft Eigenkapital zur Verfügung. Im Gegenzug erhalten sie eine vertraglich definierte Beteiligung und können – abhängig von der Struktur der jeweiligen Transaktion – an möglichen Dividenden, Gewinnausschüttungen oder einer zukünftigen Wertsteigerung partizipieren.
Im Unterschied zum Crowdlending handelt es sich nicht um ein klassisches Darlehen mit einem festen Zinssatz und einem vorab bestimmten Rückzahlungsplan. Crowdinvesting ist eine unternehmerische Beteiligung, die sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken beinhaltet.
Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten ansehen
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Für Investoren
Direkter Zugang zu ausgewählten Beteiligungsmöglichkeiten
Nordswissinvest präsentiert ausgewählte Unternehmen und Projekte aus der Schweiz, Europa und weiteren geprüften Märkten.
Mögliche Investitionsbereiche umfassen:
• Immobilien- und Hospitality-Projekte
• Etablierte kleine und mittlere Unternehmen
• IT, Software und Dateninfrastruktur
• Energie- und Infrastrukturprojekte
• Unternehmensnachfolgen und Unternehmensakquisitionen
• Handels- und Exportprojekte
• Ausgewählte ukrainische Unternehmen mit internationaler Geschäftstätigkeit
• Nachhaltige und wirkungsorientierte Projekte
Jede Beteiligungsmöglichkeit wird individuell strukturiert. Die wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen können sich daher von Projekt zu Projekt unterscheiden.
Mögliche Vorteile für Investoren
Eine Eigenkapitalbeteiligung kann Investoren folgende Möglichkeiten bieten:
• Beteiligung an der zukünftigen Entwicklung eines Unternehmens oder Projekts
• Mögliche Dividenden oder Gewinnausschüttungen
• Mögliche Wertsteigerung der Beteiligung
• Zugang zu nicht börsenkotierten Unternehmen und sachwertgestützten Projekten
• Direkte Beteiligung an ausgewählten Schweizer und internationalen Investitionsmöglichkeiten
• Diversifikation ausserhalb klassischer börsengehandelter Anlagen
Diese möglichen Vorteile stellen keine Garantie für Renditen, Ausschüttungen oder Wertsteigerungen dar.
Für Unternehmen und Projektträger
Eigenkapital für Wachstum und Projektentwicklung beschaffen
Crowdinvesting kann eine Alternative oder Ergänzung zu klassischen Bankkrediten und anderen Formen der Fremdfinanzierung darstellen.
Nordswissinvest unterstützt geeignete Unternehmen und Projektträger bei der Vorbereitung und Präsentation ihrer Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber ausgewählten Investoren.
Eigenkapitalfinanzierungen können unter anderem eingesetzt werden für:
• Immobilienentwicklung und Bauprojekte
• Expansion eines bestehenden Unternehmens
• Erwerb eines Unternehmens oder einer Beteiligung
• Markteintritt und internationale Expansion
• Entwicklung neuer Produkte oder Dienstleistungen
• Ausbau von IT-, Daten- oder Energieinfrastruktur
• Stärkung der Eigenkapitalbasis des Unternehmens
• Vorbereitung einer grösseren Bank- oder Projektfinanzierung
Welche Projekte kommen infrage?
Nordswissinvest konzentriert sich grundsätzlich auf Projekte, die dokumentiert, geprüft und wirtschaftlich sinnvoll strukturiert werden können.
Geeignete Projekte sollten in der Regel über folgende Grundlagen verfügen:
• Klar definierter Kapitalbedarf
• Erfahrenes Management oder Projektteam
• Nachvollziehbares Geschäftsmodell
• Bestehende Umsätze, Vermögenswerte, Verträge oder andere überprüfbare Grundlagen
• Transparente Eigentümerstruktur
• Realistische Unternehmens- oder Projektbewertung
• Plausible Strategie für Ausschüttungen, einen späteren Verkauf oder einen anderen möglichen Exit
• Vollständige und überprüfbare Unterlagen
Frühphasenprojekte können in ausgewählten Fällen berücksichtigt werden, insbesondere wenn starke Mitinvestoren, Sicherheiten, öffentliche Unterstützung oder verbindliche kommerzielle Verträge vorhanden sind.
So funktioniert Crowdinvesting mit Nordswissinvest
1. Einreichung des Projekts
Der Projektträger übermittelt eine kurze Beschreibung des Vorhabens, den benötigten Kapitalbetrag, die vorgeschlagene Beteiligungsstruktur sowie die verfügbaren Finanz- und Projektunterlagen.
2. Vorprüfung
Nordswissinvest prüft die grundsätzliche Eignung des Projekts, seine wirtschaftliche Plausibilität und die Verfügbarkeit der für eine weitergehende Beurteilung erforderlichen Informationen.
3. Strukturierung der Transaktion
Gemeinsam mit dem Projektträger können insbesondere folgende Elemente vorbereitet werden:
• Investitionsbetrag
• Unternehmens- oder Projektbewertung
• Angebotene Beteiligungsquote
• Stimm- und Informationsrechte
• Mögliche Ausschüttungsregelungen
• Verwässerungsschutz, sofern vorgesehen
• Erwarteter Investitionshorizont
• Mögliche Exit-Szenarien
• Vergütung der Plattform
4. Due Diligence und Dokumentation
Je nach Transaktion können finanzielle, rechtliche, steuerliche, technische und kommerzielle Prüfungen erforderlich sein.
Vertrauliche Unterlagen werden nur geeigneten Interessenten und gegebenenfalls nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung zugänglich gemacht.
5. Präsentation gegenüber Investoren
Nach erfolgreicher Vorprüfung kann die Beteiligungsmöglichkeit ausgewählten Investoren vorgestellt werden.
Die Veröffentlichung auf der Website begründet keinen Anspruch auf Finanzierung und stellt keine Garantie dafür dar, dass der Zielbetrag erreicht wird.
6. Investitionsentscheidung und Abschluss
Jeder Investor entscheidet selbstständig, ob die vorgeschlagene Investition seinen Zielen, finanziellen Möglichkeiten und seiner Risikobereitschaft entspricht.
Eine Beteiligung wird erst nach Unterzeichnung der entsprechenden Verträge und nach Erfüllung aller vereinbarten Abschlussbedingungen wirksam.
7. Reporting und Projektentwicklung
Die Projektgesellschaft oder das finanzierte Unternehmen stellt den Investoren die Informationen und Berichte zur Verfügung, die in den jeweiligen Transaktionsunterlagen vorgesehen sind.
Mögliche Beteiligungsstrukturen
Abhängig vom Unternehmen und Projekt kann eine Investition unter anderem strukturiert werden durch:
• Aktien einer Schweizer Aktiengesellschaft
• Stammanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
• Beteiligung an einer eigenständigen Projektgesellschaft
• Kapitalerhöhung
• Übertragung bestehender Beteiligungsrechte
• Vorzugsaktien oder andere besonders ausgestaltete Beteiligungsrechte
• Wandelinstrumente oder wirtschaftlich vergleichbare Finanzierungsstrukturen
Die genaue Struktur wird für jede Transaktion separat festgelegt und in den entsprechenden Vertragsunterlagen beschrieben.
Transparenz der Investitionsbedingungen
Vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung sollten qualifizierte Interessenten – abhängig von der jeweiligen Transaktion – insbesondere folgende Informationen erhalten:
• Beschreibung des Unternehmens oder Projekts
• Zielbetrag der Finanzierung
• Mindestinvestition
• Unternehmens- oder Projektbewertung
• Angebotene Beteiligungsquote
• Geplante Verwendung der Mittel
• Eigentümer- und Kapitalstruktur
• Wesentliche Finanzinformationen
• Rechte der Investoren
• Dividenden- oder Ausschüttungsregelungen
• Mögliche Exit-Szenarien
• Wesentliche Risiken
• Vergütung und eine mögliche Beteiligung von Nordswissinvest
Vergütung von Nordswissinvest
Für erfolgreich abgeschlossene Eigenkapitalfinanzierungen kann Nordswissinvest eine erfolgsabhängige Vergütung erhalten.
Diese Vergütung kann bestehen aus:
• Einer in Geld zahlbaren Erfolgsvergütung
• Einer Beteiligung von bis zu 1% an der jeweiligen Projektgesellschaft oder dem finanzierten Unternehmen
• Einer individuell vereinbarten Kombination aus Geld- und Beteiligungsvergütung
Die genaue Form, Höhe, Bewertungsgrundlage sowie der Zeitpunkt der Zahlung oder Übertragung werden mit dem Projektträger vereinbart, bevor die Ansprache von Investoren beginnt.
Eine mögliche Beteiligung von Nordswissinvest wird potenziellen Investoren vor einer verbindlichen Investitionsentscheidung transparent offengelegt.
Sofern in den Transaktionsunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, reduziert die Nordswissinvest eingeräumte Beteiligung nicht die dem Investor ausdrücklich zugesagte Beteiligungsquote.
Die Beteiligung der Plattform kann durch bestehende Gesellschafter oder im Rahmen einer vereinbarten Kapitalmassnahme eingeräumt werden.
Interessenkonflikte
Wenn Nordswissinvest eine Beteiligung an einer Projektgesellschaft erhält, hat die Plattform ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Erfolg des betreffenden Projekts.
Dieser mögliche Interessenkonflikt wird gegenüber potenziellen Investoren transparent offengelegt.
Nordswissinvest kann bei der Projektauswahl, Strukturierung, Präsentation und Koordination unterstützen. Die Plattform garantiert jedoch weder die wirtschaftliche Entwicklung eines Projekts noch die Rückzahlung des investierten Kapitals oder die Möglichkeit, eine Beteiligung zu veräussern.
Investoren sollten die Transaktion eigenständig prüfen und gegebenenfalls unabhängige rechtliche, steuerliche und finanzielle Beratung einholen.
Wesentliche Risiken
Crowdinvesting ist mit erheblichen Risiken verbunden.
Dazu können insbesondere gehören:
• Teilweiser oder vollständiger Verlust des investierten Kapitals
• Ausbleiben oder Verzögerung von Dividenden und Ausschüttungen
• Verzögerung oder Scheitern des zugrunde liegenden Projekts
• Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenz des Unternehmens
• Verwässerung infolge späterer Kapitalerhöhungen
• Eingeschränkte Informations-, Stimm- oder Mitwirkungsrechte
• Fehlender liquider Sekundärmarkt
• Schwierige oder unmögliche Veräusserung der Beteiligung
• Regulatorische, steuerliche, marktbezogene und grenzüberschreitende Risiken
• Längere Investitionsdauer als ursprünglich erwartet
Eigenkapitalinvestitionen sind grundsätzlich nur für Investoren geeignet, die einen Verlust ihres investierten Kapitals finanziell tragen können.
Historische Ergebnisse, Finanzprognosen und Unternehmensbewertungen stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken.
Sie stellen insbesondere keine Anlageberatung, Vermögensverwaltung, persönliche Empfehlung, Garantie, Aufforderung zur Investition oder verbindliche öffentliche Offerte dar.
Jede Finanzierung und jede Beteiligungsmöglichkeit unterliegt einer separaten Prüfung, den anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie individuellen Transaktionsunterlagen.
Nordswissinvest nimmt Investorengelder nicht allein auf der Grundlage einer unverbindlichen Interessensbekundung entgegen.
Zahlungswege, Kapitalerhöhungen, Übertragungen von Beteiligungsrechten sowie mögliche Treuhand- oder Escrow-Strukturen werden für jede Transaktion separat festgelegt.
Eine Investition kann erst nach Prüfung der vollständigen Transaktionsunterlagen und nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen Identitäts-, Compliance-, Geldwäscherei- und Herkunftsprüfungen durchgeführt werden.
Für Investoren
Möchten Sie Informationen über neue Beteiligungsmöglichkeiten erhalten?
Bitte teilen Sie uns Ihre bevorzugten Branchen, Ihre ungefähre Investitionsgrösse und Ihren erwarteten Investitionshorizont mit.
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Für Projektträger
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Häufig gestellte Fragen
Erhalten Investoren immer Stammaktien?
Nein. Die konkrete Beteiligungsstruktur hängt von der Rechtsform des Unternehmens und den Bedingungen der Transaktion ab.
Möglich sind unter anderem Stammaktien, GmbH-Anteile, Vorzugsrechte, eine Beteiligung an einer Projektgesellschaft oder ein anderes vertraglich definiertes Instrument.
Ist eine feste Rendite garantiert?
Nein. Dividenden, Ausschüttungen und Wertsteigerungen sind bei einer Eigenkapitalbeteiligung nicht garantiert.
Kann ich meine Beteiligung jederzeit verkaufen?
In der Regel nicht. Beteiligungen an nicht börsenkotierten Unternehmen können langfristig gebunden und nur schwer oder gar nicht veräusserbar sein.
Warum kann Nordswissinvest eine Beteiligung von bis zu 1% erhalten?
Die Beteiligung kann Teil der erfolgsabhängigen Vergütung für die Vorbereitung, Strukturierung, Präsentation und Koordination einer erfolgreich abgeschlossenen Finanzierungstransaktion sein.
Sie wird transparent offengelegt, bevor ein Investor eine verbindliche Investitionsentscheidung trifft.
Wird die Beteiligung der Plattform von meiner Beteiligung abgezogen?
Grundsätzlich nicht, sofern die Transaktionsunterlagen keine andere ausdrücklich offengelegte Regelung enthalten.
Der Investor erhält die in den jeweiligen Verträgen festgelegte Beteiligung.
Stellt die Veröffentlichung eines Projekts eine Finanzierungszusage dar?
Nein. Die Veröffentlichung oder Präsentation eines Projekts garantiert nicht, dass der Zielbetrag erreicht wird, und verpflichtet weder Nordswissinvest noch einen bestimmten Investor zur Bereitstellung einer Finanzierung.
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